Mitgliedsantrag ÖGH - Österreichische Gesellschaft für freie Hypnose
WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 01.01.2015 nehmen wir nur noch Mitglieder auf, die Ihre Ausbildung im Hypnosecenter in Linz absolviert haben (www.hypnosecenter.at). Diese Maßnahme wurde dadurch notwendig, da Absolventen anderer Hypnoseschulen häufig nicht die geforderten inhaltlichen Qualitätskriterien erfüllt haben bzw. nicht über die Anwendbarkeit von Hypnose in Österrreich Bescheid wissen und dies ein zu großes Risiko für den Verein darstellt!
Aufnahme in den Verein und damit Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt, den Ihnen die ÖGH ausdrücklich per E-Mail oder Post bestätigt. Versicherungssschutz besteht nur für den Zeitraum, für den die Mitgliedsbeiträge zu Beginn des jeweiligen Monats per SEPA-Lastschrift entrichtet worden sind. Sollte der Einzug nicht durchgeführt werden können und die Gründe dafür dem Mitglied zuzuordnen sein, ruht der Versicherungsschutz bis zur Zahlung der offenen Beiträge. Die Aufnahme in die ÖGH erfolgt immer zu einem Monatsersten.
Mit Ausfüllen dieses Formulars und Angabe Ihrer Bankverbindung erteilen Sie der ÖGH die Erlaubnis, den monatlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 21,-- (bzw. € 38,50 bei Einschluss der UWG-Deckung) bis auf Widerruf von Ihrem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis gilt auch für die einmalige Abbuchung der Beitrittsgebühr in der Höhe von € 35,--. Die Creditor-ID der ÖGH lautet AT13ZZZ00000035786. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich.